RICHTLINIE ZUR STREITBEILEGUNG BEI GLEICHFÖRMIGEN DOMAINNAMEN
(Wie von der ICANN am 24. Oktober 1999 verabschiedet.)
1. ZweckDiese Richtlinie zur Streitbeilegung bei gleichförmigen Domainnamen („Richtlinie“) wurde von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers („ICANN“) beschlossen, bildet durch Bezugnahme Bestandteil Ihrem Registrierungsvertrag und regelt die Rahmenbedingungen bezüglich Streitigkeiten zwischen Ihnen und jeder anderen Partei außer uns (dem Registrar) im Zusammenhang mit Registrierung und Verwendung von Internet-Domainnamen, die Sie registriert haben. Verfahren auf Grundlage von § 4 dieser Richtlinie werden im Einklang mit den Regeln für die Richtlinie zur Streitbeilegung bei gleichförmigen Domainnamen (den „Verfahrensregeln“) durchgeführt, welche Sie hier finden, sowie unter Anwendung ergänzender Bestimmungen des entsprechenden Service-Providers für die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten.
2. Ihre ZusicherungenIndem Sie die Registrierung eines Domainnamens beantragen oder uns auffordern, eine Domainnamensregistrierung aufrechtzuerhalten oder zu verlängern, erklären und garantieren Sie uns hiermit, dass (a) die Aussagen, die Sie in Ihrem Registrierungsvertrag geleistet haben, vollständig und richtig sind, (b) die Domainnamenregistrierung Ihres Wissens gegen keine Rechte eines Dritten verstößt oder diese verletzt, (c) Sie den Domainnamen nicht für ungesetzliche Zwecke registrieren und (d) Sie mit der Nutzung des Domainnamens nicht wissentlich gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Sie sind dafür verantwortlich, festzustellen, ob Ihre Domainnamenregistrierung gegen die Rechte eines Dritten verstößt oder diese verletzt.
3. Kündigungen, Übertragungen und ÄnderungenUnter den folgenden Umständen nehmen wir Kündigungen, Übertragungen oder anderweitige Änderungen an Domainnamenregistrierungen vor:
- vorbehaltlich der Bestimmungen in § 8 nach Erhalt entsprechender von Ihnen bzw. einer von Ihnen bevollmächtigten Person schriftlich oder in geeigneter elektronischer Form eingereichter Anweisungen;
- nach Erhalt einer entsprechenden Anordnung durch ein Gericht oder ein Schiedsgericht der zuständigen Gerichtsbarkeit und/oder
- bei Erhalt eines Beschlusses eines Verwaltungsausschusses, der eine derartige Maßnahme in einem Verwaltungsverfahren verlangt, an dem Sie als Partei beteiligt waren und das gemäß dieser Richtlinie oder einer späteren, von der ICANN eingeführten Version dieser Richtlinie geführt wurde. (Siehe unten, § 4(i) und (k).)
- Darüber hinaus können wir eine Domainnamenregistrierung entsprechend den in Ihrem Registrierungsvertrag vorgesehenen Geschäftsbedingungen oder anderen rechtlichen Erfordernissen löschen, übertragen oder anderweitig ändern.
Dieser Paragraph beschreibt die Arten von Streitfällen, in denen Sie sich einem zwingenden Verwaltungsverfahren unterwerfen müssen. Diese Verfahren werden von einem der Dienstanbieter für die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten, die hier aufgelistet sind („Anbieter“), durchgeführt.
- In Frage kommende Streitigkeiten. Sie unterliegen einem obligatorischen Verwaltungsverfahren, wenn eine dritte Partei (ein „Kläger“) dem entsprechenden Anbieter gegenüber unter Einhaltung der Verfahrensbestimmungen erklärt, dass:
- Ihr Domainname mit einer Handels- oder Dienstleistungsmarke, an welcher der Kläger Rec