GoDaddy ZUSATZ – DATENVERARBEITUNG
Dieser Datenverarbeitungszusatz (der „Zusatz“) wird von und zwischen Ihnen (dem „Kunden“) und GoDaddy, das Vertragspartei der Universellen Nutzungsbedingungen ist, sowie allen anderen Vereinbarungen zwischen Ihnen und GoDaddy (zusammenfassend als „Vereinbarung“ bezeichnet) ausgefertigt. GoDaddy und der Kunde werden hier einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet. Dieser DPA gilt ab dem Datum des Inkrafttretens der Vereinbarung („Datum des Inkrafttretens“) und regelt die gesamte Verarbeitung der personenbezogenen Daten des Kunden im Rahmen der Vereinbarung.
1. Definitionen. Sofern in den geltenden Datenschutzgesetzen (wie nachstehend definiert) nicht anders definiert, haben die in diesem Abschnitt aufgeführten Begriffe die folgende Bedeutung:
1.1 „Verbundenes Unternehmen“ bezeichnet jedes Unternehmen, das eine Partei kontrolliert oder unter gemeinsamer Kontrolle mit ihr steht. „Kontrolle“ bezeichnet das direkte oder indirekte Eigentum an oder die direkte oder indirekte Kontrolle über fünfzig Prozent (50 %) oder mehr der stimmberechtigten Anteile eines Unternehmens.
1.2. „Verantwortlicher“ bezeichnet die natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder sonstige Stelle, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Rahmen der Vereinbarung entscheidet.
1.3 „Personenbezogene Daten des Kunden“ sind alle personenbezogenen Daten (wie unten definiert), die von GoDaddy im Namen des Kunden in Verbindung mit der Nutzung der Dienste durch den Kunden verarbeitet werden. Zu den personenbezogenen Daten des Kunden gehören keine Daten von GoDaddy.
1.4 „Datenschutzgesetz“ bezeichnet alle Gesetze oder Vorschriften, die für die Verarbeitung personenbezogener Daten des Kunden im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.
1.5 „Betroffene Person“ bezeichnet eine identifizierte oder identifizierbare natürliche Person, auf die sich bestimmte personenbezogene Daten beziehen.
1.6 „De-Identifizierte Daten“ bezeichnet Daten, die nach vernünftigem Ermessen eine bestimmte betroffene Person nicht identifizieren, nicht mit ihr in Verbindung bringen, nicht beschreiben, nicht mit ihr in Verbindung gebracht werden können und nicht direkt oder indirekt mit ihr verknüpft werden können.
1.7 „GoDaddy-Daten“ bezeichnet (a) alle Informationen, die sich auf das Geschäft von GoDaddy und die Erbringung der Dienstleistungen beziehen, insbesondere personenbezogene Daten über den Kunden und seine Mitarbeiter oder Vertreter, (b) andere Daten, die sich auf das Konto des Kunden, die Transaktionshistorie, die Nutzung der Dienstleistungen und die Identitätsüberprüfung beziehen,