RICHTLINIE ZUR STREITBEILEGUNG BEI GLEICHFÖRMIGEN DOMAINNAMEN
(Wie von der ICANN am 24. Oktober 1999 verabschiedet.)
1. ZweckDiese Richtlinie zur Streitbeilegung bei gleichförmigen Domainnamen („Richtlinie“) wurde von der Internet Corporation for Assigned Names and Numbers („ICANN“) beschlossen, bildet durch Bezugnahme Bestandteil Ihrem Registrierungsvertrag und regelt die Rahmenbedingungen bezüglich Streitigkeiten zwischen Ihnen und jeder anderen Partei außer uns (dem Registrar) im Zusammenhang mit Registrierung und Verwendung von Internet-Domainnamen, die Sie registriert haben. Verfahren auf Grundlage von § 4 dieser Richtlinie werden im Einklang mit den Regeln für die Richtlinie zur Streitbeilegung bei gleichförmigen Domainnamen (den „Verfahrensregeln“) durchgeführt, welche Sie hier finden, sowie unter Anwendung ergänzender Bestimmungen des entsprechenden Service-Providers für die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten.
2. Ihre ZusicherungenIndem Sie die Registrierung eines Domainnamens beantragen oder uns auffordern, eine Domainnamensregistrierung aufrechtzuerhalten oder zu verlängern, erklären und garantieren Sie uns hiermit, dass (a) die Aussagen, die Sie in Ihrem Registrierungsvertrag geleistet haben, vollständig und richtig sind, (b) die Domainnamenregistrierung Ihres Wissens gegen keine Rechte eines Dritten verstößt oder diese verletzt, (c) Sie den Domainnamen nicht für ungesetzliche Zwecke registrieren und (d) Sie mit der Nutzung des Domainnamens nicht wissentlich gegen anwendbare Gesetze oder Vorschriften verstoßen. Sie sind dafür verantwortlich, festzustellen, ob Ihre Domainnamenregistrierung gegen die Rechte eines Dritten verstößt oder diese verletzt.
3. Kündigungen, Übertragungen und ÄnderungenUnter den folgenden Umständen nehmen wir Kündigungen, Übertragungen oder anderweitige Änderungen an Domainnamenregistrierungen vor:
- vorbehaltlich der Bestimmungen in § 8 nach Erhalt entsprechender von Ihnen bzw. einer von Ihnen bevollmächtigten Person schriftlich oder in geeigneter elektronischer Form eingereichter Anweisungen;
- nach Erhalt einer entsprechenden Anordnung durch ein Gericht oder ein Schiedsgericht der zuständigen Gerichtsbarkeit und/oder
- bei Erhalt eines Beschlusses eines Verwaltungsausschusses, der eine derartige Maßnahme in einem Verwaltungsverfahren verlangt, an dem Sie als Partei beteiligt waren und das gemäß dieser Richtlinie oder einer späteren, von der ICANN eingeführten Version dieser Richtlinie geführt wurde. (Siehe unten, § 4(i) und (k).)
- Darüber hinaus können wir eine Domainnamenregistrierung entsprechend den in Ihrem Registrierungsvertrag vorgesehenen Geschäftsbedingungen oder anderen rechtlichen Erfordernissen löschen, übertragen oder anderweitig ändern.
Dieser Paragraph beschreibt die Arten von Streitfällen, in denen Sie sich einem zwingenden Verwaltungsverfahren unterwerfen müssen. Diese Verfahren werden von einem der Dienstanbieter für die Beilegung von Verwaltungsstreitigkeiten, die hier aufgelistet sind („Anbieter“), durchgeführt.
- In Frage kommende Streitigkeiten. Sie unterliegen einem obligatorischen Verwaltungsverfahren, wenn eine dritte Partei (ein „Kläger“) dem entsprechenden Anbieter gegenüber unter Einhaltung der Verfahrensbestimmungen erklärt, dass:
- Ihr Domainname mit einer Handels- oder Dienstleistungsmarke, an welcher der Kläger Rechte hat, identisch oder dieser täuschend ähnlich ist und
- Sie keine Rechte oder legitime Ansprüche bezüglich des Domainnamens haben, und
- Ihr Domainname bösgläubig registriert wurde und verwendet wird.
- Nachweis der Registrierung und Nutzung in bösem Glauben. Im Sinne von § 4(a)(iii) gelten insbesondere die folgenden Umstände, wenn sie vom Ausschuss als vorliegend festgestellt werden, als Nachweis der Registrierung und Nutzung eines Domainnamens in bösem Glauben:
- Umstände, die darauf hinweisen, dass Sie den Domainnamen hauptsächlich zu dem Zweck registriert oder erworben haben, dem Kläger, welcher Inhaber der Warenzeichens oder der Dienstleistungsmarke ist, oder einem Konkurrenten des Klägers die Domainnamenregistrierung gegen ein im Vergleich zu Ihren nachgewiesenen Unkosten im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Domainnamen unangemessen hohes Entgelt zu verkaufen, zu vermieten oder anderweitig zu übertragen; oder
- Sie den Domainnamen registriert haben, um zu verhindern, dass der Eigentümer eines Warenzeichens oder einer Dienstleistungsmarke die Marke in einem entsprechenden Domainnamen einbindet – vorausgesetzt, Ihr diesbezügliches Verhalten weist ein Muster auf, oder
- Sie den Domainnamen hauptsächlich zu dem Zweck registriert haben, das Geschäft eines Konkurrenten zu stören, oder
- Sie durch die Verwendung des Domainnamens vorsätzlich versucht haben, Internetnutzer zu Erwerbszwecken auf Ihre Website oder zu einer anderen Online-Adresse zu locken, indem Sie dafür sorgten, dass die Wahrscheinlichkeit einer Verwechslung mit der Marke des Klägers in Bezug auf Ursprung, Sponsoring, Zugehörigkeit oder Empfehlung Ihrer Website bzw. Adresse oder eines Produktes bzw. einer Dienstleistung auf Ihrer Website bzw. Adresse besteht.
- So weisen Sie bei der Beantwortung einer Klage Ihre Rechte und Ihren legitimen Anspruch am Domainnamen nach. Wenn Sie eine Klage erhalten, finden Sie in § 5 der Verfahrensregeln Angaben zur Abfassung der Erwiderung. Insbesondere die folgenden Umstände,wenn der Ausschuss sie nach Auswertung aller vorgebrachten Beweise als erwiesen ansieht, belegen Ihre Rechte oder Ihren legitimen Anspruch an dem Domainnamen gemäß § 4(a)(ii):
- Vor der Benachrichtigung über den Streitfall an Sie Ihre Nutzung bzw. nachweisbare Vorbereitungen zur Nutzung des Domainnamens oder eines Namens, der dem Domainnamen entspricht, im Zusammenhang mit dem Angebot von Waren oder Dienstleistungen in gutem Glauben;
- Sie (als Einzelperson, Unternehmen oder sonstige Organisation) waren unter dem Domainnamen bereits allgemein bekannt, auch wenn Sie kein Warenzeichen und keine Dienstleistungsmarke erworben haben; oder
- Sie nutzen den Domainnamen rechtmäßig auf nicht-erwerbsorientierte oder faire Weise, ohne Erwerbsabsicht, indem Sie Verbraucher absichtlich irreführen oder den Ruf des betreffenden Warenzeichens oder der Dienstleistungsmarke schädigen.
- Wahl des Anbieters. Der Kläger mus